Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen

  1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche vertragliche Beziehungen der 4m2s Consulting GmbH mit dem Vertragspartner, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der von der 4m2s Consulting GmbH angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Beratungs- oder Schulungsleistungen. Sie gelten auch für Erfüllungspartner der 4m2s Consulting GmbH, wie bspw. der 4m2s GmbH.

Der zwischen den Parteien vereinbarte spezifische Vertragsinhalt geht den nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen in jedem Fall vor.

  1. Vertragsabschluss

Ein Vertragsverhältnis mit Bindungswirkung kommt in jedem Fall erst mit dem schriftlichen Vertragsschluss zwischen den Parteien zustande. Ein solcher kann auch durch die schriftliche Bestätigung der Offertannahme durch den Auftraggeber zustande kommen, soweit diese innert der von der 4m2s Consulting GmbH festgelegten Bindefrist bei dieser eintrifft.

  1. Vertragsgegenstand

Der Umfang der durch die 4m2s Consulting GmbH zu erbringenden Dienstleistungen ist in den spezifischen Vertragsbestimmungen zwischen den Parteien im Detail und für beide Seiten verbindlich festgeschrieben. Dasselbe gilt für den Zeitraum, in welchem diese Leistungen zu erbringen sind. Mit der Annahme der von der 4m2s Consulting GmbH gestellten Offerte respektive mit der Vertragsunterzeichnung erklärt sich der Auftraggeber mit diesem Leistungsbeschrieb sowie der integrierten Ablaufplanung ausdrücklich einverstanden.

Die allgemeinen Vertragsbedingungen der 4m2s Consulting GmbH sind in jedem Fall integraler Teil des Vertragsverhältnisses. Soweit einzelne Bestimmungen der allgemeinen Vertragsbestimmungen in einem Vertragsverhältnis keine Geltung haben sollen, ist dies schriftlich zwischen den Parteien zu verabreden.

Soweit die 4m2s Consulting GmbH mit dem Auftraggeber lediglich einen Rahmenvertrag abschliesst, sind nachfolgende Auftragspräzisierungen oder einzelne Aufträge oder Teilprojekte ohne Ausnahme durch die Vertragsparteien schriftlich zu fixieren. Die 4m2s Consulting GmbH ist in diesem Falle berechtigt, für jeden einzelnen Teil- oder Unterauftrag separat Rechnung zu stellen.

Soweit im Rahmenvertrag die Honorarmodalitäten festgeschrieben sind, gelten diese für jeden einzelnen Teil- oder Unterauftrag, soweit die Parteien nicht für einzelne Aufträge etwas Besonderes vereinbaren

  1. Einbezug von Dritten zur Vertragserfüllung

Die 4m2s Consulting GmbH darf sich zur Vertragserfüllung auch freier Mitarbeiter und Subunternehmer bedienen, wobei sie dem Auftraggeber stets unmittelbar für die korrekte Vertragserfüllung verpflichtet bleibt. Dabei entscheidet 4m2s Consulting GmbH nach eigenem Ermessen, welche Dritte sie einsetzt. Sie legt jedoch solche Untervertragsver­hältnisse dem Auftraggeber jederzeit offen.

  1. Mitwirkungsverpflichtung des Auftraggebers

Um der 4m2s Consulting GmbH eine einwandfreie und kundennahe Leistung zu ermöglichen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die im Vertrag festgelegten Informationen und Unterlagen der 4m2s Consulting GmbH vollständig und zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen.

Soweit sich erst im Zeitpunkt der Vertragsabwicklung herausstellt, dass weitere Informationen oder Unterlagen seitens des Auftraggebers für eine optimale Vertragsabwicklung notwendig oder für eine Optimierung des Vertragsergebnisses sachdienlich sind, stellt der Auftraggeber diese zur Verfügung.

Für Verzögerungen, welche sich aus der fehlenden oder mangelhaften Mitwirkung des Auftraggebers ergeben, lehnt die 4m2s Consulting GmbH jede Verantwortung und Haftung ab.

Soweit vertraglich vereinbarte Angaben oder Unterlagen durch den Auftraggeber nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden und die 4m2s Consulting GmbH dadurch ihre vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, mahnt diese den Auftraggeber unter Ansetzung einer Frist schriftlich ab. Erfüllt der Auftraggeber seine vertragliche Mitwirkungspflicht innert gesetzter Frist immer noch nicht, hat die 4m2s Consulting GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle ist der bisher entstandene Aufwand durch den Auftraggeber vollumfänglich zu erstatten. Wurde zwischen den Parteien ein Rahmenvertrag geschlossen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den angefallenen Aufwand für das betroffene Teil- oder Unterprojekt zu bezahlen. Der 4m2s Consulting GmbH verbleibt das Recht, auch vom abgeschlossenen Rahmenvertrag zurückzutreten.

Im Falle, dass die 4m2s Consulting GmbH aufgrund fehlender Informationen oder Unterlagen nicht in der Lage ist, die versprochenen Arbeiten überhaupt in Angriff zu nehmen, gilt Ziffer 9 Absatz 3 nachstehend analog.

 

  1. Vertragsänderungen während der Vertragsabwicklung

Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise oder der zeitlichen Abläufe bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform.

Solche Änderungen der Vertragsinhalte können verbindlich auch in Form von Besprechungsprotokollen erfolgen, sofern das entsprechende Protokoll mit den vorgenommenen Änderungen von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wird. Die übrigen vertraglichen Regelungen werden durch solche Änderungen nicht berührt.

Sollte sich herausstellen, dass für die Optimierung des Vertragsergebnisses der ursprüngliche festgelegte Umfang der Tätigkeit der 4m2s Consulting GmbH überschritten wird oder überschritten werden muss, wird die 4m2s Consulting GmbH den Auftraggeber entsprechend rechtzeitig darauf hinweisen. Soweit dies vom Auftraggeber gewünscht wird, kann der ursprüngliche Vertragsumfang entsprechend schriftlich abgeändert oder ergänzt werden. Soweit zwischen den Parteien keine Einigung erzielt werden kann, bleibt der ursprüngliche Vertragsumfang gültig.

  1. Honorar (Grundsätze)

Sofern keine Pauschale oder kein Kostendach vereinbart worden ist, wird das Honorar anhand der jeweiligen vertraglich festgesetzten Honoraransätze berechnet. Der Zeitaufwand für die An- und Abreise sowie weiterer, zur Erfüllung des Vertrages notwendiger Reisen gilt dabei als Arbeitszeit.

Die zur Vertragserfüllung notwendigen Auslagen sind durch den Auftraggeber gegen Abrechnung zu erstatten, soweit die speziellen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vorsehen. Mangels anderer spezifischer Abrede ist die 4m2s Consulting GmbH berechtigt, anstelle einer detaillierten Spesenabrechnung eine Kleinkostenpauschale von 4 % des Honorarvolumens in Rechnung zu stellen. Soweit zwischen den Parteien ein Pauschalhonorar vereinbart worden ist, sind in diesem die üblichen Nebenkosten wie Porti, Kopien und die Bereitstellung von Schulungsunterlagen oder Dokumentationen in deutscher Sprache inbegriffen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, gestellte und den vertraglichen Bestimmungen entsprechende Honorarrechnungen oder Teilrechnungen innert der vereinbarten Zahlungsfrist ohne jeden Abzug zu bezahlen.

  1. Zahlungsmodalitäten / Verzug des Auftraggebers

Ohne anders lautende Vereinbarungen ist die 4m2s Consulting GmbH berechtigt, ab Vertragsbeginn angefallene Leistungen und Auslagen jeweils am Ende jedes Kalendermonates dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

Die Parteien vereinbaren in Bezug auf jede Gesamt- oder Teilrechnung eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Auftraggeber ohne Weiteres im Verzug.

Ist der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, ist die 4m2s Consulting GmbH berechtigt, für die Dauer des Verzuges ihre vertraglichen Verpflichtungen und Leistungen einzustellen. Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung mehr als 60 Tage im Verzug, ist die 4m2s Consulting GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle ist das gesamte vertraglich vereinbarte Honorar zur Zahlung fällig. Wurde zwischen den Parteien ein Rahmenvertrag geschlossen, ist der Auftraggeber verpflichtet, das gesamte Honorar für das betroffene Teil- oder Unterprojekt zu bezahlen. Der 4m2s Consulting GmbH verbleibt in diesem Falle das Recht, auch vom abgeschlossenen Rahmenvertrag zurückzutreten.

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers wird diesem zusätzlich ein Verzugszins von 6% p. a. ab Datum der Fälligkeit in Rechnung gestellt.

  1. Vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber

Soweit keine andere individuelle vertragliche Vereinbarung getroffen ist, räumt 4m2s Consulting GmbH dem Auftraggeber das Recht ein, den abgeschlossenen Vertrag vorzeitig zu beenden. Die vorzeitige Kündigung lässt allfällig vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt.

Der bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung entstandene tatsächliche Aufwand der 4m2s Consulting GmbH im Rahmen der vereinbarten Honoraransätze ist dabei durch den Auftraggeber zu vergüten.

Soweit der Auftraggeber nach Abschluss eines Vertrages, aber vor Beginn der Vertragserfüllung durch die 4m2s Consulting GmbH von diesem zurücktreten will, verabreden die Vertragsparteien, dass in diesem Fall zur Abgeltung des entstandenen Initialaufwandes durch den Auftraggeber eine Honorarpauschale in Höhe von 10 % des vereinbarten Vertragshonorars geschuldet ist.

  1. Mängel bei der Vertragserfüllung

Die 4m2s Consulting GmbH führt alle versprochenen vertraglichen Leistungen Arbeiten mit grösster Sorgfalt und soweit möglich stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen aus. Von Dritten bzw. vom Auftraggeber gelieferte und von 4m2s Consulting GmbH verwendete Daten oder Unterlagen werden dabei nur auf Plausibilität überprüft.

Die aus der Vertragsabwicklung abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen zu Handen des Auftraggebers erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und nach den anerkannten Regeln des jeweiligen Fachgebietes. Die 4m2s Consulting GmbH übernimmt in keinem Fall eine Garantie für den Erfolg bei der allfälligen späteren Umsetzung ihrer Beratungs- oder Schulungstätigkeit.

Soweit der Auftraggeber bei der Vertragserfüllung durch die 4m2s Consulting GmbH Mängel festzustellen glaubt, hat er diese sofort der 4m2s Consulting GmbH schriftlich mitzuteilen. Soweit solche Rügen berechtigt sind, hat der Auftraggeber Anspruch auf deren Beseitigung. Soweit solche Mängel nicht sofort gerügt werden, gelten sie als genehmigt. Mängelrügen müssen spätestens 30 Tage nach Vertragsbeendigung bei 4m2s Consulting GmbH eingegangen sein. Als Vertragsbeendigung gilt dabei das Datum der Schlussrechnung.

Der Auftraggeber hat lediglich Anspruch auf die Behebung von Mängeln. Weiter gehende Ansprüche, aus welchem Rechtstitel auch immer, gelten als wegbedungen, soweit das Gesetz dies zulässt.

  1. Geistiges Eigentum der 4m2s Consulting GmbH, Pre-existing Know-how

Alle Rechte am Inhalt der durch die 4m2s Consulting GmbH erbrachten Dienstleistungen, Methoden und Ideen (geistiges Eigentum) verbleiben bei der 4m2s Consulting GmbH sowie bei den im Vertrag erwähnten weiteren in den Vertrag involvierten Dritten.

Eine Weitergabe von Offerten und Verträgen oder Teilen davon an Dritte ist ohne schriftliches Einverständnis der 4m2s Consulting GmbH ausdrücklich nicht gestattet.

Der Auftraggeber bestätigt ausdrücklich, dass die im Rahmen der Vertragserfüllung von der 4m2s Consulting GmbH und deren Erfüllungspartnern angefertigten Vertragsergebnissen (Entwürfe, Berichte, Dokumentationen, Schulungsunterlagen) nur für dessen eigenen Zwecke verwendet werden und insbesondere nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der 4m2s Consulting GmbH im Einzelfall publiziert werden dürfen. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe der Vertragsergebnisse jeder Art die schriftliche Zustimmung 4m2s Consulting GmbH.

Die 4m2s Consulting GmbH lehnt jede Haftung gegenüber dem Auftraggeber ab, soweit dieser unbefugt vertragliche Leistungen oder geistiges Eigentum der 4m2s Consulting GmbH jedweder Art an Dritte weitergibt oder publiziert oder publizieren lässt. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Soweit Vertragsleistungen urheberrechtsfähig sind, verbleiben sämtliche diesbezüglichen Rechte bei der 4m2s Consulting GmbH und/oder deren Partnern.

  1. Vertrauliche Unterlagen und Informationen des Auftraggebers

Die 4m2s Consulting GmbH garantiert, dass durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Daten und Unterlagen keinem Dritten zugänglich gemacht werden. In die Vertragserfüllung eingebundene Partner der 4m2s Consulting GmbH gelten dabei nicht als Dritte.

Die 4m2s Consulting GmbH verpflichtet sich, sämtliche ihr im Rahmen der Vertragserfüllung anvertrauten Informationen, Dokumente und Unterlagen mit grösster Diskretion zu behandeln und nach Vertragsbeendigung dem Auftraggeber soweit möglich wieder auszuhändigen. Die 4m2s Consulting GmbH verpflichtet sich, ihr überlassene vertrauliche Unterlagen sicher und für unbefugte Dritte unerreichbar zu verwahren.

  1. Haftung der 4m2s Consulting GmbH

4m2s Consulting GmbH haftet für beim Auftraggeber eintretenden Schaden nur, wenn und soweit er von ihr oder deren Partnern vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden ist.

Wenn und soweit fehlerhafte Vertragsleistungen darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsverpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist jede Haftung der 4m2s Consulting GmbH ausgeschlossen.

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers entfalten gegenüber der 4m2s Consulting GmbH keine Wirkung, soweit diese nicht ganz oder teilweise von beiden Vertragsparteien schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt werden.

  1. Anwendbares Recht

Das zwischen den Parteien abgeschlossene Vertragsverhältnis untersteht in seiner Gesamtheit ausschliesslich Schweizerischem Recht.

  1. Ort der Erfüllung

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der 4m2s Consulting GmbH und des Auftraggebers (einschliesslich seiner Mitwirkungspflichten) ist Regensdorf ZH.

  1. Gerichtsstand

Im Sinne einer Gerichtsstandvereinbarung erklären die Vertragsparteien die Gerichte von Regensdorf ZH für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis als zuständig.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen Inhalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich im vorliegenden Vertrag eine Lücke ergeben sollte.